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Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte →
Wir haben eine 0-Toleranz-Grenze gegenüber Diskriminierung, sexueller Belästigung und jeglicher Art von unangemessenem Verhalten. Unser Unternehmen, die Ehlen-Gruppe, steht für ein respektvolles Miteinander. Bei Verstößen greifen wir konsequent ein und treffen angemessene Maßnahmen, einschließlich disziplinarischer Konsequenzen, wenn erforderlich.

Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel: 
  • Diskriminierung
  • Mobbing
  • Ungleichbehandlung
  • Belästigungen
  • respektloser Umgang
  • Arbeitszeitverstöße
Unterschlagung | Diebstahl | Betrug →
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte, die zum Nachteil des Unternehmens entstehen, aber auch solche Vergehen, die untereinander geschehen. Zum Beispiel: 
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
  • Diebstahl von Eigentum Beschäftigten, Geschäftspartnern oder Kunden
  • Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
  • persönliche Bereicherung
Datenschutz →
Ehlen nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um die Daten unserer Beschäftigten, Kunden oder Geschäftspartner handelt. Diese Kategorie betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind. Beispiele hierfür sind: 
  • der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
  • die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • die missbräuchliche Nutzung von Daten
  • Ausnutzung von Schwachstellen in den technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Unternehmens
  • Unautorisiertes Ändern, Löschen oder Einfügen von Daten  
  • Unberechtigte Offenlegung schützenswerter Informationen
  • Missbrauch von Zugriffsberechtigungen
  • etc. 

Umweltschutz →
Damit wir alle noch lange von dieser Welt profitieren können, ist es unserem Unternehmen wichtig, den Umweltschutz ernst zu nehmen. Die Kategorie Umweltschutz umfasst hierbei jegliche Umweltdelikte und Umweltschädigungen.
Hierzu zählen zum Beispiel: 
  • Illegale Abfallentsorgung
  • unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
  • Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Interessenkonflikte →
Interessenskonflikte können einem Unternehmen nachhaltig schaden. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn die persönlichen Interessen einer Person im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch einen Schaden erleidet. 
Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt bspw. bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor. 
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen →
Hiermit ist insbesondere der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gemeint, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt. 
Beispiele für eine mögliche Manipulation: 
  • unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, Prüfprotokollen etc. 
Sonstige Verstöße →
Sofern Ihr Hinweis in keine der oben genannten Kategorien passt, schildern Sie bitte hier Ihr Anliegen.